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Presse Aussendungen

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Freitag, 25 Januar 2013

Das tschechische Umweltministerium hat im Rahmen eines abschließenden Standpunktes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) trotz massiver Kritik an dieser UVP und mehrfacher Verstöße gegen die Aarhuskonvention seine Zustimmung zum Ausbau des AKW Temelin gegeben. Das Anti Atom Komitee fordert von Tschechien die Einhaltung internationaler Abkommen. Bundeskanzler Faymann ist aufgefordert, endlich gegen diese Vorgangsweise aufzutreten, die sogar tschechische Umweltkriterien ignoriert.

12.03.2008

Mittwoch, 12. März 2008:
Temelin: Melker Abkommen droht „Entsorgung“

Sollte der Entschließungsantrag der beiden NR-Abgeordneten Kopf (ÖVP) und Bayr (SPÖ) morgen im Parlament beschlossen werden, würde dies einen weiteren Schritt zur „Entsorgung“ des Melker Abkommens bedeuten, denn er zielt nur darauf ab, das Melker Abkommen zu einem bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ auf Beamtenebene verkommen zu lassen.

Das Anti Atom Komitee fordert daher den Nationalrat dringend auf, diesen Antrag abzulehnen und von der Bundesregierung zu verlangen, die völkerrechtliche Verbindlichkeit bei der tschechischen Regierung durchzusetzen.

„Seitens Österreichs bestehen bereits zwei Gutachten zur Untermauerung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit, seitens Tschechien gibt es dazu.... NICHTS!

Die klare Ablehnung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melker Abkommens durch den tschechischen Minister Svoboda am 17. Dezember in Budweis entbehrt daher jeglicher rechtlichen Grundlage und ist als persönliche Meinung einzustufen“, betont DI Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee.
Tschechien muss aufgefordert werden, ebenfalls völkerrechtliche Gutachten vorzulegen. Sollte es dadurch zu keiner Einigung kommen, besteht noch immer die Möglichkeit Gutachten aus einem Drittstaat einzuholen.

„Die interparlamentarische Kommission ist reine Zeit - und Geldverschwendung, wenn beide Seiten von völlig unterschiedlichen Positionen ausgehen. Es ist daher unumgänglich, dass vor weiteren Treffen der Kommission die völkerrechtliche Verbindlichkeit geklärt wird“, so Manfred Doppler anschließend.


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