Öffnungszeiten :
Mo - Do von 8.15  bis 13.00 Uhr
oder nach Vereinbarung




Presse Aussendungen

«   Seite 56 von 56

Freitag, 25 Januar 2013

Das tschechische Umweltministerium hat im Rahmen eines abschließenden Standpunktes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) trotz massiver Kritik an dieser UVP und mehrfacher Verstöße gegen die Aarhuskonvention seine Zustimmung zum Ausbau des AKW Temelin gegeben. Das Anti Atom Komitee fordert von Tschechien die Einhaltung internationaler Abkommen. Bundeskanzler Faymann ist aufgefordert, endlich gegen diese Vorgangsweise aufzutreten, die sogar tschechische Umweltkriterien ignoriert.

25 august 2009

Dienstag, 25. August 2009:
Kritik am Ausbau von Temelin ist zu wenig, Herr Bundeskanzler

Bundesregierung muss auf die Einhaltung des Melker Abkommens bestehen. Tschechien will den Ausbau von Temelin nach einem EU – widrigen Gesetz durchpeitschen. Anti Atom Komitee fordert Regierung zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf.

Nach dem Besuch des tschechischen Premierministers Jan Fischer bei Bundeskanzler Faymann in Wien hat Faymann eine weitere Möglichkeit verstreichen lassen, die Umsetzung des Melker Abkommens einzufordern.
„Das Ergebnis der interparlamentarischen Kommission hat gezeigt, dass die wesentlichen Sicherheitsmängel nach wie vor bestehen und Temelin ein enormes Gefahrenpotential darstellt“, so DI Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee in einer ersten Reaktion.
Es ist unbestritten, dass jedes Land Recht auf seine eigene Energiepolitik hat, es gibt jedoch Richtlinien und Verträge(z.B. Espoo – Konvention), die ermöglichen sollen, dass Projekte, die grenzüberschreitende Auswirkungen (z.B. Atomunfall) haben können, auch einer grenzüberschreitenden UVP unterzogen werden müssen.
„Wenn Bundeskanzler Faymann die Ausbaupläne von Temelin kritisiert, dann muss er aber in erster Linie darauf hinweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf Basis eines EU - widrigen UVP Gesetzes durchgepeitscht werden soll. Den Ausbau halbherzig zu kritisieren ist zu wenig, Herr Bundeskanzler“, so Manfred Doppler weiter.
„Sollte die UVP nicht nach einem EU - konformen UVP Gesetz durchgeführt werden, nach dem man einen UVP Bescheid auch vor Gericht anfechten kann, muss Österreich eine Klage vor dem EuGH einbringen, um sich nicht weiter von Tschechien seiner Rechte berauben zu lassen“, fordert Manfred Doppler abschließend

Vorherige Seite: 11 september 2009
Nächste Seite: 15 juli 2009