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Presse Aussendungen

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Freitag, 25 Januar 2013

Das tschechische Umweltministerium hat im Rahmen eines abschließenden Standpunktes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) trotz massiver Kritik an dieser UVP und mehrfacher Verstöße gegen die Aarhuskonvention seine Zustimmung zum Ausbau des AKW Temelin gegeben. Das Anti Atom Komitee fordert von Tschechien die Einhaltung internationaler Abkommen. Bundeskanzler Faymann ist aufgefordert, endlich gegen diese Vorgangsweise aufzutreten, die sogar tschechische Umweltkriterien ignoriert.

17.11.2006b

Freitag, 17. November 2006:
Antrag auf Völkerrechtsklage gegen Tschechien

Tschechien hat die Melker Vereinbarung nicht eingehalten. Die erforderlichen Sicherheitsnachbesserungen wurden nicht erfüllt. 98 Störfälle sprechen eine klare Sprache. Österreich muss das Recht auf Sicherheit nun vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen. Der erste Schritt dazu wurde, durch den heutigen Entschließungsantrag von allen im Parlament vertretenen Parteien, gemacht.

"Wir fordern Bundeskanzler Schüssel auf, diesen Weg fortzusetzen und in einem zweiten Schritt eine diplomatische Note zu überreichen in der Klartext gesprochen wird", so atomstopp_oberoesterreich und sieht noch einen gewaltigen Kraftakt darin, dass Österreich auch sein Recht auf Sicherheitsnachbesserungen durchsetzen kann.

Darin muss nun die Bundesregierung umgehend die fehlende Behebung der im Anhang I des Melk-Vertrages genannten Sicherheitsdefizite gegenüber der tschechischen Regierung feststellen, um die vertraglichen Rechte zu wahren. Dazu muss der österreichische Bundeskanzler an die tschechische Regierung eine diplomatische Note übermitteln, die Klartext spricht
"Ist die Regierung nicht gewillt diesen Schritt zu machen, dann haben die Abgeordneten am 29. November bei der nächsten Nationalratssitzung die Möglichkeit, die Regierung bei Nachlässigkeit zu diesem Schritt per Beschluss zu zwingen", so atomstopp_oberoesterreich abschließend

Klartext mit Tschechien:
Mit der Kollaudierung des AKW Temelin wurde unzweifelhaft der kommerzielle Betriebes des AKW Temelín aufgenommen. Laut dem Kapitel VI des Melk-Abkommens (Brüsseler Fassung) müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die im Anhang 1 angeführten Sicherheitsdefizite behoben werden. Es wurde die folgende Bedingung vereinbart: "In jedem Fall ist die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb."

Von der österreichischen Seite wurden alle im Rahmen der Expertenworkshops übergebenen Informationen sorgfältig ausgewertet. Die Bewertung der Fortschritte beim Erreichen der Sicherheitsziele wurden im Endbericht ("Summary Monitoring Report") vom Oktober 2005 zusammengefasst, der als Beilage übermittelt wird. Die Experten stellen im Rahmen dieses Berichtes eindeutig fest, dass im Falle der drei wichtigsten Sicherheitsdefizite - Absicherung von Hochdruckleitungen auf der 28,8m-Bühne, Qualifikation von Sicherheitsventilen sowie Versprödung des Reaktordruckbehälters - die Sicherheitsziele nicht erreicht wurden.
Das Melk-Abkommen muss daher als nicht erfüllt angesehen werden.

Aus diesem Grund wurde von allen im Nationalrat vertretenen Parteien ein Entschließungsantrag bei der Sondersitzung des Nationalrates am 17. November eingebracht, dass gegen die Tschechische Republik eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof eingeleitet werden soll.

Die Regierung der Tschechischen Republik wird aufgefordert, auf Grund der nach wie vor bestehenden Sicherheitsdefizite, die eine nicht akzeptable Gefährdung der österreichischen Bevölkerung darstellen, einen Betriebsstopp des AKW Temelin anzuordnen.

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