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Presse Aussendungen

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Dienstag, 12 März 2013

Am kommenden Montag, 11. März, jährt sich der Mehrfach-SuperGAU von FUKUSHIMA zum zweiten Mal. Die menschlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen sind in ihrem endgültigen Ausmaß nach wie vor völlig unklar. Sicher ist jedoch, dass die japanische Betreiberfirma TEPCO bereits jetzt mehr als 265 Milliarden Euro als Finanzhilfe vom japanischen Steuerzahler erhalten hat. Der gesamte Schaden wird sich auf mehr als 300 Milliarden Euro belaufen - und den Großteil wird die japanische Bevölkerung selber zahlen müssen …
Freitag, 01 März 2013

Mit seinen Aussagen zu Stromimporten aus Temelin nach Österreich, dass in Wien finster wird, wenn er Temelin abgeschaltet und dass Atomenergie für Tschechien die einzige Alternative für eine sichere und unabhängige Energieversorgung ist, liegt der tschechische Wirtschaftminister Martin Kuba einmal richtig, aber leider zweimal falsch.
Mittwoch, 13 Februar 2013

Freistadt(OTS) - Sollte sich in Frankreich ein Atomunfall wie in Fukushima ereignen, würde das 430 Milliarden Euro kosten, schreibt das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Dies ist aber keine Behauptung von Atomgegnern, sondern Ergebnis einer Studie des französischen Instituts für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (IRSN). Europäische AKWs aber skandalös unterversichert. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Chance zu nützen.

17.11.2006b

Freitag, 17. November 2006:
Antrag auf Völkerrechtsklage gegen Tschechien

Tschechien hat die Melker Vereinbarung nicht eingehalten. Die erforderlichen Sicherheitsnachbesserungen wurden nicht erfüllt. 98 Störfälle sprechen eine klare Sprache. Österreich muss das Recht auf Sicherheit nun vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen. Der erste Schritt dazu wurde, durch den heutigen Entschließungsantrag von allen im Parlament vertretenen Parteien, gemacht.

"Wir fordern Bundeskanzler Schüssel auf, diesen Weg fortzusetzen und in einem zweiten Schritt eine diplomatische Note zu überreichen in der Klartext gesprochen wird", so atomstopp_oberoesterreich und sieht noch einen gewaltigen Kraftakt darin, dass Österreich auch sein Recht auf Sicherheitsnachbesserungen durchsetzen kann.

Darin muss nun die Bundesregierung umgehend die fehlende Behebung der im Anhang I des Melk-Vertrages genannten Sicherheitsdefizite gegenüber der tschechischen Regierung feststellen, um die vertraglichen Rechte zu wahren. Dazu muss der österreichische Bundeskanzler an die tschechische Regierung eine diplomatische Note übermitteln, die Klartext spricht
"Ist die Regierung nicht gewillt diesen Schritt zu machen, dann haben die Abgeordneten am 29. November bei der nächsten Nationalratssitzung die Möglichkeit, die Regierung bei Nachlässigkeit zu diesem Schritt per Beschluss zu zwingen", so atomstopp_oberoesterreich abschließend

Klartext mit Tschechien:
Mit der Kollaudierung des AKW Temelin wurde unzweifelhaft der kommerzielle Betriebes des AKW Temelín aufgenommen. Laut dem Kapitel VI des Melk-Abkommens (Brüsseler Fassung) müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die im Anhang 1 angeführten Sicherheitsdefizite behoben werden. Es wurde die folgende Bedingung vereinbart: "In jedem Fall ist die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb."

Von der österreichischen Seite wurden alle im Rahmen der Expertenworkshops übergebenen Informationen sorgfältig ausgewertet. Die Bewertung der Fortschritte beim Erreichen der Sicherheitsziele wurden im Endbericht ("Summary Monitoring Report") vom Oktober 2005 zusammengefasst, der als Beilage übermittelt wird. Die Experten stellen im Rahmen dieses Berichtes eindeutig fest, dass im Falle der drei wichtigsten Sicherheitsdefizite - Absicherung von Hochdruckleitungen auf der 28,8m-Bühne, Qualifikation von Sicherheitsventilen sowie Versprödung des Reaktordruckbehälters - die Sicherheitsziele nicht erreicht wurden.
Das Melk-Abkommen muss daher als nicht erfüllt angesehen werden.

Aus diesem Grund wurde von allen im Nationalrat vertretenen Parteien ein Entschließungsantrag bei der Sondersitzung des Nationalrates am 17. November eingebracht, dass gegen die Tschechische Republik eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof eingeleitet werden soll.

Die Regierung der Tschechischen Republik wird aufgefordert, auf Grund der nach wie vor bestehenden Sicherheitsdefizite, die eine nicht akzeptable Gefährdung der österreichischen Bevölkerung darstellen, einen Betriebsstopp des AKW Temelin anzuordnen.

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