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Presse Aussendungen

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Dienstag, 05 August 2014

Im März haben 26 Bürgermeister rund um Temelin  in einem offenen Brief von der tschechischen Regierung den Ausbau von Temelin gefordert, weil diese Gemeinden allesamt Geldempfänger vom Temelinbetreiber CEZ sind. Nach dem vorläufigen Aus für den Ausbau stoppt CEZ jetzt Geldflüsse an die Gemeinden.
Samstag, 12 Juli 2014

Im Atomkraftwerk Temelin hat es neuerlich einen Störfall gegeben und der Reaktor im Block 2 musste abgeschaltet werden. Nach Angaben des Betreibers ist der nicht geklärte Ausfall einer Kühlpumpe der Grund für die Abschaltung. Das Anti Atom Komitee fordert von der Bundesregierung endlich Aktivitäten zur Abschaltung dieses nach wie vor unkalkulierbare Risikos.

Donnerstag, 22 Mai 2014

Freistadt(OTS) - In Europa stehen nach der EU – Wahl Entscheidungen an, die über den Ausstieg Europas aus der Atomenergie mitentscheidend sein können. Auch die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments spielt eine maßgebliche Rolle bei richtungsweisenden Entscheidungen. Das Anti Atom Komitee fordert daher von österreichischen EU – Spitzenkandidat_innen  eine länderübergreifende Initiative. Preisgarantien für Strom aus neuen AKWs oder lächerliche Haftpflichtsummen bei AKW Unfällen stellen massive Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Atomlobby dar.

17.11.2006b

Freitag, 17. November 2006:
Antrag auf Völkerrechtsklage gegen Tschechien

Tschechien hat die Melker Vereinbarung nicht eingehalten. Die erforderlichen Sicherheitsnachbesserungen wurden nicht erfüllt. 98 Störfälle sprechen eine klare Sprache. Österreich muss das Recht auf Sicherheit nun vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen. Der erste Schritt dazu wurde, durch den heutigen Entschließungsantrag von allen im Parlament vertretenen Parteien, gemacht.

"Wir fordern Bundeskanzler Schüssel auf, diesen Weg fortzusetzen und in einem zweiten Schritt eine diplomatische Note zu überreichen in der Klartext gesprochen wird", so atomstopp_oberoesterreich und sieht noch einen gewaltigen Kraftakt darin, dass Österreich auch sein Recht auf Sicherheitsnachbesserungen durchsetzen kann.

Darin muss nun die Bundesregierung umgehend die fehlende Behebung der im Anhang I des Melk-Vertrages genannten Sicherheitsdefizite gegenüber der tschechischen Regierung feststellen, um die vertraglichen Rechte zu wahren. Dazu muss der österreichische Bundeskanzler an die tschechische Regierung eine diplomatische Note übermitteln, die Klartext spricht
"Ist die Regierung nicht gewillt diesen Schritt zu machen, dann haben die Abgeordneten am 29. November bei der nächsten Nationalratssitzung die Möglichkeit, die Regierung bei Nachlässigkeit zu diesem Schritt per Beschluss zu zwingen", so atomstopp_oberoesterreich abschließend

Klartext mit Tschechien:
Mit der Kollaudierung des AKW Temelin wurde unzweifelhaft der kommerzielle Betriebes des AKW Temelín aufgenommen. Laut dem Kapitel VI des Melk-Abkommens (Brüsseler Fassung) müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die im Anhang 1 angeführten Sicherheitsdefizite behoben werden. Es wurde die folgende Bedingung vereinbart: "In jedem Fall ist die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb."

Von der österreichischen Seite wurden alle im Rahmen der Expertenworkshops übergebenen Informationen sorgfältig ausgewertet. Die Bewertung der Fortschritte beim Erreichen der Sicherheitsziele wurden im Endbericht ("Summary Monitoring Report") vom Oktober 2005 zusammengefasst, der als Beilage übermittelt wird. Die Experten stellen im Rahmen dieses Berichtes eindeutig fest, dass im Falle der drei wichtigsten Sicherheitsdefizite - Absicherung von Hochdruckleitungen auf der 28,8m-Bühne, Qualifikation von Sicherheitsventilen sowie Versprödung des Reaktordruckbehälters - die Sicherheitsziele nicht erreicht wurden.
Das Melk-Abkommen muss daher als nicht erfüllt angesehen werden.

Aus diesem Grund wurde von allen im Nationalrat vertretenen Parteien ein Entschließungsantrag bei der Sondersitzung des Nationalrates am 17. November eingebracht, dass gegen die Tschechische Republik eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof eingeleitet werden soll.

Die Regierung der Tschechischen Republik wird aufgefordert, auf Grund der nach wie vor bestehenden Sicherheitsdefizite, die eine nicht akzeptable Gefährdung der österreichischen Bevölkerung darstellen, einen Betriebsstopp des AKW Temelin anzuordnen.

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