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Presse Aussendungen

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Mittwoch, 26 April 2023

Vor 37 Jahren, am 26. April 1986 um 1:23:44 passierte bis dahin Unvorstellbares!

Im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl kam es durch eine Reihe von teilweise kriminellen Aktivitäten zur bisher größten Atomkatastrophe in der Geschichte. Eine unkontrollierbare Kettenreaktion setzte im Reaktor 4  ein, zerstörte den Reaktor und setzte Unmengen von Radioaktivität in die Umwelt frei. Die radioaktive Wolke breitete sich über ganz Europa und Kleinasien aus.

Ein Jahr Ukrainekrieg und Tschernobyl ist mitten im Kriegsgebiet.

Montag, 24 April 2023

Leserbrief

Leserbrief von Manfred Doppler,  in der Kronen Zeitung am 22. April 2023 veröffentlicht.

Mittwoch, 29 März 2023

Neue AKWs können in Zukunft nicht mehr gekühlt werden und Wasser fehlt der Landwirtschaft für die Bewässerung. Fast ausgetrocknete Flüsse und Seen sind bereits eine überdeutliche Warnung. Das Anti Atom Komitee fordert massiven Ausbau der Erneuerbaren. Regierung und E-Wirtschaft sind nach den Megagewinnen auf Kosten der Stromkunden gefordert.

17.11.2006

Freitag, 17. November 2006:
TEMELIN: Völkerrechtsklage gegen Tschechien

Die fünf Parlamentsparteien haben bei der Sondersitzung des Nationalrats am Freitag zu einem Konsens in Sachen Temelin gefunden. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und BZÖ fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag die Regierung auf, eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik einzuleiten, sollte das Land nicht nachweisen können, alle offenen Sicherheitsmaßnahmen erbracht zu haben. Grund ist die kürzlich erteilte endgültige Betriebsgenehmigung für das südböhmische Kernkraftwerk, die von den Angebordenten als Bruch des völkerrechtlich verbindlichen "Melker Protokolls" verurteilt wird.

Die Parlamentarier verlangen konkret, dass die Regierung Tschechien auffordert, mit der erfolgten Kollaudierung "umgehend den Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen" zu erbringen. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist die Regierung aufgefordert, "umgehend alle verfügbaren Rechtsschritte" für eine Völkerrechtsklage einzuleiten.
Beim Entschließungsantrag handelt es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung, die keine Aktivitäten der Regierung nach sich ziehen muss. Angesichts der Einstimmigkeit sind bei diesem Antrag aber durchaus entsprechende Schritte denkbar. (APA/Red.)

Quelle: www.presse.at vom 17.11.06

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