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Presse Aussendungen

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Freitag, 07 November 2014

Die Gemeinderesolutionen gegen den Bau eines Atommüllendlagers in Tschechien, die das Anti Atom Komitee seit vergangenem Jahr massiv propagiert hat, zeigen jetzt offensichtlich Wirkung. Fast 300 Gemeinden haben diese Resolution bisher unterzeichnet. Bundeskanzler Faymann hat nun angekündigt, dass er alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten dagegen ausschöpfen werde, wie in der Resolution gefordert.

 

Mittwoch, 08 Oktober 2014

EU Kommission genehmigte am heutigen Tag staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe für ein irrationales Atomprojekt in England. Mit dieser Entscheidung wurde freier Wettbewerb als Grundpfeiler der EU mit Füssen getreten und die Kommission zeigt ihr wahres Gesicht.

Dienstag, 07 Oktober 2014

Forderung nach Nichtigkeitsklage bei Kommissionsentscheid pro Subventionen für Hinkley Point
Offener Brief von ÖNA - Österreichisches Netzwerk Atomkraftfrei an die österreischische Bundesregierung

25 august 2009

Dienstag, 25. August 2009:
Kritik am Ausbau von Temelin ist zu wenig, Herr Bundeskanzler

Bundesregierung muss auf die Einhaltung des Melker Abkommens bestehen. Tschechien will den Ausbau von Temelin nach einem EU – widrigen Gesetz durchpeitschen. Anti Atom Komitee fordert Regierung zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf.

Nach dem Besuch des tschechischen Premierministers Jan Fischer bei Bundeskanzler Faymann in Wien hat Faymann eine weitere Möglichkeit verstreichen lassen, die Umsetzung des Melker Abkommens einzufordern.
„Das Ergebnis der interparlamentarischen Kommission hat gezeigt, dass die wesentlichen Sicherheitsmängel nach wie vor bestehen und Temelin ein enormes Gefahrenpotential darstellt“, so DI Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee in einer ersten Reaktion.
Es ist unbestritten, dass jedes Land Recht auf seine eigene Energiepolitik hat, es gibt jedoch Richtlinien und Verträge(z.B. Espoo – Konvention), die ermöglichen sollen, dass Projekte, die grenzüberschreitende Auswirkungen (z.B. Atomunfall) haben können, auch einer grenzüberschreitenden UVP unterzogen werden müssen.
„Wenn Bundeskanzler Faymann die Ausbaupläne von Temelin kritisiert, dann muss er aber in erster Linie darauf hinweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf Basis eines EU - widrigen UVP Gesetzes durchgepeitscht werden soll. Den Ausbau halbherzig zu kritisieren ist zu wenig, Herr Bundeskanzler“, so Manfred Doppler weiter.
„Sollte die UVP nicht nach einem EU - konformen UVP Gesetz durchgeführt werden, nach dem man einen UVP Bescheid auch vor Gericht anfechten kann, muss Österreich eine Klage vor dem EuGH einbringen, um sich nicht weiter von Tschechien seiner Rechte berauben zu lassen“, fordert Manfred Doppler abschließend

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