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Presse Aussendungen

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Mittwoch, 22 Februar 2017

In weiten Teilen Europas wurden im Jänner erhöhte Werte von radioaktivem Jod 131 gemessen. Wo es herkam ist bisher unklar. Verursacher muss ausfindig gemacht werden fordert das Anti Atom Komitee.
Montag, 20 Februar 2017

Während im tschechischen Industrieministerium großspurige Pläne für einen zügigen Ausbau der Atomenergie durch den Kopf des Industrieministers geistern, stehen das Finanzministerium und Temelinbetreiber CEZ auf der Bremse. Eine staatliche Finanzierung würde den Staatshaushalt massiv belasten.
Montag, 13 Februar 2017

Nach der zu Recht verschobenen Entscheidung über die oö. Energiestrategie ohne Einbindung der Umweltorganisationen ist für das Anti Atom Komitee auch eine Nachdenkpause über den oö. Windmasterplan notwendig. Sonst bedeutet dieser ein AUS für die Windkraft. Unsere E-Fahrzeuge fahren sonst noch mehr mit Atomstrom aus Deutschland und Tschechien.

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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