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Presse Aussendungen

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Dienstag, 12 März 2013

Am kommenden Montag, 11. März, jährt sich der Mehrfach-SuperGAU von FUKUSHIMA zum zweiten Mal. Die menschlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen sind in ihrem endgültigen Ausmaß nach wie vor völlig unklar. Sicher ist jedoch, dass die japanische Betreiberfirma TEPCO bereits jetzt mehr als 265 Milliarden Euro als Finanzhilfe vom japanischen Steuerzahler erhalten hat. Der gesamte Schaden wird sich auf mehr als 300 Milliarden Euro belaufen - und den Großteil wird die japanische Bevölkerung selber zahlen müssen …
Freitag, 01 März 2013

Mit seinen Aussagen zu Stromimporten aus Temelin nach Österreich, dass in Wien finster wird, wenn er Temelin abgeschaltet und dass Atomenergie für Tschechien die einzige Alternative für eine sichere und unabhängige Energieversorgung ist, liegt der tschechische Wirtschaftminister Martin Kuba einmal richtig, aber leider zweimal falsch.
Mittwoch, 13 Februar 2013

Freistadt(OTS) - Sollte sich in Frankreich ein Atomunfall wie in Fukushima ereignen, würde das 430 Milliarden Euro kosten, schreibt das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Dies ist aber keine Behauptung von Atomgegnern, sondern Ergebnis einer Studie des französischen Instituts für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (IRSN). Europäische AKWs aber skandalös unterversichert. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Chance zu nützen.

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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