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Presse Aussendungen

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Montag, 17 August 2015

Landeshautmann Dr. Josef Pühringer hat am vergangenen Donnerstag das Anti Atom Komitee in Freistadt besucht. Dabei konnten wichtige Anti Atom Themen AKW Hinkley Point oder die norwegischen Wasserkraftzertifikate als „Stromwaschmaschine“ mit ihm erörtert werden.

 

Donnerstag, 06 August 2015

Weitgehend unbeachtet hat das EU Parlament einem Vorschlag von Experten zugestimmt, nach der die Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln weiterhin nicht gesenkt werden. Bei zwei Schluck Wasser pro Tag ist das Limit erreicht. Das Anti Atom Komitee fordert: Kanzler Faymann darf im EU Rat dem nicht zustimmen.

 

Montag, 06 Juli 2015

Das Ausmaß des Störfalls in Temelin, der sich bereits Ende Juni ereignet hat, ist nach wie vor unklar. Die Messung von Radioaktivität auf dem Dach des Reaktors belegt,  dass Radioaktivität in die Umwelt gelangt ist. Wie viel, ist weiterhin unklar. Das Anti Atom Komitee fordert eine lückenlose Aufklärung des Vorfalles.

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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