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Presse Aussendungen

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Freitag, 04 September 2015

Die erneute Panne im AKW Temelin bei der wieder eine Undichtheit festgestellt wurde, zeigt das Gefahrenpotential auf, das in Temelin steckt. Diese laufenden Defekte können eine Folge der Turbinenvibrationen zu Beginn der Inbetriebnahme sein. Das Anti Atom Komitee fordert eine umfangreiche Prüfung des AKWs. Umweltminister Rupprechter muss seine Aussage revidieren.

Mittwoch, 19 August 2015

Die Pannenserie in AKWs „zieht“ nach Westen. Nach Tschechien, wo alle AKWs still stehen, produzieren auch die Schweizer AKWs nach Störfällen und Pannen keinen Strom. Das Anti Atom Komitee fordert einen umgehenden Atomausstieg bevor ein weiterer Gau dies erledigt.

Dienstag, 18 August 2015

Die erneute Panne im AKW Temelin bei der wieder eine Undichtheit festgestellt wurde, zeigt das Gefahrenpotential auf, das in Temelin steckt. Diese laufenden Defekte können eine Folge der Turbinenvibrationen sein. Das Anti Atom Komitee fordert eine umfangreiche Prüfung des AKWs.

 

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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