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Presse Aussendungen

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Freitag, 08 März 2024

Beben nahe Temelín
Am Donnerstag, 7. März kam es in Südböhmen zu einem Erdbeben der Stärke 3,2, bestätigt von der Universität in Brünn. Das Epizentrum lag dabei nur gut 30 km vom AKW Temelín entfernt. Von Anfang an war klar, dass Temelín in einem Erdbebengebiet liegt und damit als Standort für ein AKW von vornherein denkbar ungeeignet ist. Es bleibt zu hoffen, dass es langsam zu einem Umdenken in der tschechischen Bevölkerung kommt. Österreichische Bundesregierung ist neuerlich gefordert!

Mittwoch, 21 Februar 2024

Es ist so weit: Wie erwartet hat der tschechische Präsident Pavel das Atommüll-Endlager-Gesetz unterschrieben. Damit kann unter anderem der Standort einer Deponie einzig von der Regierung festgelegt werden. Die betroffenen Gemeinden können zwar dazu Stellung beziehen, haben aber keine Handhabe dagegen gegen eine von der Regierung getroffene Entscheidung. 
„Trotz der prinzipiell hohen Zustimmung für Atomkraft bei unseren Nachbarn gibt es gleichermaßen Skepsis und Ablehnung gegenüber einem sogenannten Endlager“, weiß man beim Anti Atom Komitee. „Das hat nicht zuletzt auch damit zu tun, dass sich die tschechischen Gemeinden schlecht informiert und übergangen fühlten. Dem hat die Regierung jetzt eben noch die Krone aufgesetzt.“ 

Donnerstag, 01 Februar 2024

Wie am Mittwoch, 31. Jänner abends bekannt wurde, hat in Temelin wieder einmal der Pannenteufel zugeschlagen. – „Auch wenn das die erste außerplanmäßige Abschaltung seit 2019 gewesen sein sollte, wie seitens der Betreiber entschuldigend betont wird, sind ein paar Punkte dringend aufklärungsbedürftig“, so das Anti Atom Komitee. 

 

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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