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Klares Fehlurteil in Luxemburg – Wer von den 28 Richtern traf diese Entscheidung? Das Anti Atom Komitee fordert Offenlegung!
Das Europäische Gericht hat heute in erster Instanz die Billigung der staatlichen Förderungen und garantierten Einspeisetarife durch die EU Kommission als nicht EU gesetzwidrig beurteilt und damit die Klage Österreichs abgewiesen. Mit diesem unglaublichen Urteil wurde aber auch eine 35 Jahre lange, garantierte Schröpfung der britischen Steuerzahler und wettbewerbsverzerrende Förderungen der Atomlobby für das bevorstehende ökonomische Desaster beim Bau des britischen AKW Hinkley Point C durch das Europäische Gericht abgesegnet.
Freier Wettbewerb nur dann wichtig, wenn er genehm ist!
„Während bei Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP versucht wird, uns den freien Wettbewerb und die Liberalisierung der Märkte schmackhaft zu machen, wird freie Wettbewerb mit dieser Entscheidung mit den Füßen getreten. Freier Markt offensichtlich nur dann, wenn er genehm ist“, stellt Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee fest.
Unsummen sind sinnlos in die Atomenergie geflossen!
Die heutige Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union auf den Euratomvertrag aus dem Jahre 1957 zu beziehen zeigt, dass dieser Vertrag ein Relikt aus dem vergangenen Jahrtausend ist.
Wenn man bedenkt, dass die Atomenergie weltweit nur zu etwa 4 Prozent zur Energieversorgung beiträgt, wird sehr schnell klar, dass seit 60 Jahren sinnloserweise Unsummen in die Atomenergie geflossen sind.
Welches gemeinsame Interesse und wer hat geurteilt?
„Völlig unverständlich ist auch die Begründung der Richter, dass ein gemeinsames Interesse nicht alle Mitgliedstaaten betreffen müsse, wenn klar ist, dass dieses „gemeinsame“ Interesse nach dem Brexit mit Frankreich nur mehr EINEN Mitgliedstaat betrifft. Da muss die Frage erlaubt sein, wer von diesen 28 Richtern des Europäischen Gerichtes dieses Urteil gefällt hat und wer wie gestimmt, denn Entscheidungen auf dieser Ebene müssen nicht immer alle Richter treffen, das können nur einige wenige sein unter Umständen auch nur einer, das hängt im Wesentlichen von der „Wichtigkeit“ der Causa ab“, so Manfred Doppler weiter und er fordert abschließend: „ Die Bundesregierung muss jetzt selbstverständlich gegen dieses krasse Fehlurteil berufen und dafür sorgen, dass die Namen der Richter und deren Abstimmverhalten veröffentlicht werden!“
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