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Presse Aussendungen

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Freitag, 02 August 2024

AKW-Technikmix

Wieder einmal musste in Temelín, heuer bereits zum vierten Mal, ein Block abgeschaltet werden, nachdem es bereits Ende Jänner auf dramatische Weise, im März und gerade erst vor zwei Wochen im ersten Block durch immer andere Defekte zu Ausfällen gekommen war. Diesmal waren es Vibrationen an der Turbine in Block 2.

„Immer wieder waren seit jeher Turbinenprobleme in Temelín der Grund für Abschaltungen und der Typ ist schon durch die Größe anfällig“, sagt Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee. „Das rasche Wiederanfahren des Reaktor ist ein Indiz, dass die Ursache für die Vibrationen nicht beseitigt wurde und von dieser Seite her weiterhin Störungen zu erwarten sind.“

Inwischen hat sich diese Aussage bestätigt: Das Kraftwerk wurde am 2. August für Wartungsarbeiten an der Turbine für „einige Tage“ erneut außerplanmäßig abgeschaltet.

Mittwoch, 03 Juli 2024

Schredder

In den letzten Monaten hat die Tschechische Republik mit ihren Plänen zum Ausbau der Atomenergie Aufmerksamkeit erregt. Mit dem Bau von vier weiteren Reaktoren auf den Standorten in Dukovany und Temelín soll ja die aktuelle Leistung mehr als verdoppelt werden. Dazu kämen noch Forschung und Entwicklung und der eventuelle Bau von sogenannten SMRs (Small Modular Reactors) im Umfeld von Temelín unter der schmissigen Bezeichnung „Nuclear Park“. Vergessen werden darf auch nicht der Bau eines obligaten Endlagers für hochradioaktiven Atommüll. 

Mittwoch, 17 April 2024

Renaissance  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Zeit, die wir heute als Renaissance bezeichnen, versuchten Gelehrte und Künstler die Errungenschaften der antiken Welt wieder zum Leben zu erwecken. Entstanden sind dabei auch eine neue Weltanschauung und großartige Kunst- und Bauwerke. 

„Will man heutzutage angesichts des großspurig angekündigten Ausbaus der Atomkraft von einer Renaissance reden, sieht es ein wenig anders aus. Die Einstellung bei den Befürwortern hat sich nicht geändert. Und was davon bleiben wird, ist leider klar: Auch ohne Unfälle gewaltige Umweltschäden beim Uranabbau, hohe Strompreise und Atommüll für praktisch immer“, vergleicht Gerold Wagner vom Anti Atom Komitee.

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Donnerstag, 12 Juli 2018

Klares Fehlurteil in Luxemburg – Wer von den 28 Richtern traf diese Entscheidung? Das Anti Atom Komitee fordert Offenlegung!


Das Urteil des Europäischen Gerichts zu Hinkley Point C ist eine klare Fehlentscheidung und rüttelt an den Grundfesten der EU. Das gemeinsame Interesse hat nach dem Brexit nur mehr Frankreich.  Das Anti Atom Komitee fordert eine Veröffentlichung der Richter und deren Meinung, die für dieses Urteil verantwortlich sind!
Schröpfung der britischen Steuerzahler garantiert!

Das Europäische Gericht hat heute in erster Instanz die Billigung der staatlichen Förderungen und garantierten Einspeisetarife durch die EU Kommission als nicht EU gesetzwidrig beurteilt und damit die Klage Österreichs abgewiesen. Mit diesem unglaublichen Urteil wurde aber auch eine 35 Jahre lange, garantierte Schröpfung der britischen Steuerzahler und wettbewerbsverzerrende Förderungen der Atomlobby für das bevorstehende ökonomische Desaster beim Bau des britischen AKW Hinkley Point C durch das Europäische Gericht abgesegnet.

 

Freier Wettbewerb nur dann wichtig, wenn er genehm ist!

„Während bei Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP versucht wird, uns den freien Wettbewerb und die Liberalisierung der Märkte schmackhaft zu machen, wird freie Wettbewerb mit dieser Entscheidung mit den Füßen getreten. Freier Markt offensichtlich nur dann, wenn er genehm ist“, stellt Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee fest.

 

 Unsummen sind sinnlos in die Atomenergie geflossen!

Die heutige Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union auf den Euratomvertrag aus dem Jahre 1957 zu beziehen zeigt, dass dieser Vertrag ein Relikt aus dem vergangenen Jahrtausend ist.

Wenn man bedenkt, dass die Atomenergie weltweit nur zu etwa 4 Prozent zur Energieversorgung beiträgt, wird sehr schnell klar, dass seit 60 Jahren sinnloserweise Unsummen in die Atomenergie geflossen sind.

 

Welches gemeinsame Interesse und wer hat geurteilt?

„Völlig unverständlich ist auch die Begründung der Richter, dass ein gemeinsames Interesse nicht alle Mitgliedstaaten betreffen müsse, wenn klar ist, dass dieses „gemeinsame“ Interesse nach dem Brexit mit Frankreich nur mehr EINEN Mitgliedstaat betrifft. Da muss die Frage erlaubt sein, wer von diesen 28 Richtern des Europäischen Gerichtes dieses Urteil gefällt hat und wer wie gestimmt, denn Entscheidungen auf dieser Ebene müssen nicht immer alle Richter treffen, das können nur einige wenige sein unter Umständen auch nur einer, das hängt im Wesentlichen von der „Wichtigkeit“ der Causa ab“, so Manfred Doppler weiter und er fordert abschließend: „ Die Bundesregierung muss jetzt selbstverständlich gegen dieses krasse Fehlurteil berufen und dafür sorgen, dass die Namen der Richter und deren Abstimmverhalten veröffentlicht werden!“

 

 

 

 


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