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Presse Aussendungen

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Donnerstag, 09 Februar 2017

Die Abschaltung des Reaktors ist möglicherweise ein Hinweis auf ein gravierendes Problem. Trotz beschwichtigender Aussagen des Betreibers EdF, es habe sich der Vorfall im nicht radioaktiven Bereich ereignet, ist der Vorfall ernst zu nehmen. Umweltminister Rupprechter muss vollständige Klärung einfordern.

Foto:EdF

Mittwoch, 25 Januar 2017

Ich stimme den Leserbriefen von Herrn Ing. Angerlehner und Ing. Griesmaier vollinhaltlich zu, wenn sie befürchten, dass unsere E-Fahrzeuge womöglich mit Atomstrom fahren und dafür Strom importiert werden muss, der zu fast 40% Atomstrom ist! Ich kann  aber beruhigen, nicht alle E- Fahrzeuge fahren in Österreich mit Atomstrom, aber viele!

Donnerstag, 05 Januar 2017

Die langen Stehzeiten der tschechischen AKWs durch die Schlampereien bei den katastrophalen Überprüfungen von Schweißnähten in Temelin und Dukovany lassen gravierende Mängel befürchten. Der wirtschaftliche Druck durch die Milliardenverluste verschärft Sicherheitsrisiko.

Kanzler Kern und Minister Rupprechter müssen vollständige Aufklärung einfordern und Bevölkerung informieren.

 

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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