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Presse Aussendungen

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Dienstag, 29 April 2014

In einer Publikumsdiskussion mit Medienbeteiligung stellen sich der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Othmar Karas und die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner brisanten Fragen zum Thema Atomenergie in Europa an der Grenze im Franzosenhof.

Mittwoch, 09 April 2014


Die Entscheidung der britischen Regierung in England ein neues AKW zu bauen, mag als Rückschritt in Richtung Atomkraft erscheinen, zeigt aber, dass Atomenergie ohne staatliche Förderungen am Ende ist. Das Anti Atom Komitee begrüßt das klare NEIN der Bundesregierung zu den staatlichen Preisgarantien und fordert auch ein klares NEIN zu staatlichen Krediten.
Dienstag, 01 April 2014

In einem offenen Brief haben  26 Bürgermeister rund um Temelin von der tschechischen Regierung den Ausbau von Temelin gefordert, weil diese Gemeinden allesamt Geldempfänger vom Temelinbetreiber CEZ sind.

14.09.2005

Mittwoch, 14. September 2005:
Gutachten bestätigt Atomgegner – Tschechien bricht Völkerrecht und Melker Abkommen

Das Gutachten des renommierten Völkerrechtlers an der Universität Linz, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter bestätigt die Atomgegner auf ganzer Linie.
Der Betrieb von Temelin widerspricht dem Völkerrecht!

Im Melker Abkommen zwischen Österreich und Tschechien wurde vereinbart, dass Temelin erst in Dauerbetrieb gehen darf, wenn sämtliche Sicherheitsmängel, die eine internationale Expertengruppe festgestellt hat, behoben sind.
Schon beim Anti Atomgipfel am 22.Juni 2005 in Linz bestätigten der Leiter der Expertengruppe, Prof. Wolfgang Kromp (Institut für Risikoforschung, Universität Wien) und DI Andreas Molin (Umweltministerium), dass bisher keine Sicherheitsverbesserungen in Temelin umgesetzt wurden und der Meiler so gefährlich ist, wie zu Zeiten der Grenzblockaden im Herbst 2000.
Entgegen allen bilateralen Vereinbarungen erteilte aber im Oktober 2004 die tschechische Atomaufsichtsbehörde (SUJB) die Betriebsbewilligung für zehn Jahre.
Schon damals stellte das Anti Atom Komitee fest, dass diese Bewilligung einen eindeutigen Bruch des Melker Abkommens darstellt, weil durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wurde. Dem Anti Atom Komitee liegt auch der Bescheid der SUJB an den AKW Betreiber CEZ vor, in dem wörtlich steht, dass durch diese Betriebsbewilligung der Probebetrieb beendet wird.
Nun wurde diese Ansicht durch das Gutachten des renommierten Linzer Völkerrechtlers Manfred Rotter nicht nur auf ganzer Linie bestätigt – mehr noch – Rotter spricht in seinem Gutachten von einem klaren Bruch des Volkerrechts, weil das Melker Abkommen völkerrechtlich bindend ist.


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