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Presse Aussendungen

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Freitag, 03 November 2023

Vor 45 Jahren, am 5. November 1978 wurde mit einer denkbar knappen Mehrheit von 50,47 % gegen die Inbetriebnahme von Zwentendorf gestimmt. Das bereits fertig gebaute Kraftwerk ging nie in Betrieb und weitere geplante Atomkraftwerke wurden erst gar nicht gebaut. 
Angesichts vielfältiger Energiediskussionen betont das Anti Atom Komitee daher die ungebrochene Wichtigkeit von Information und Bewusstseinsbildung zur Atomenergie in der österreichischen Jugend.

Mittwoch, 20 September 2023

Sich gegen Atomkraft auszusprechen, aber dann Atomstrom aus anderen Ländern einzukaufen, ist unmoralisch, war die klare Botschaft des Wiener Atomgipfels. Damit ist die Kritik des Anti Atom Komitees bestätigt, Atomstrom mit Wasserkraftzertifikaten „grün“ zu waschen.D

Das Anti Atom Komitee fordert die Bundesregierung auf, diese Stromlüge endlich einzustellen.

 

Mittwoch, 23 August 2023

Laut dem Betreiber TEPCO sollen über eine Milliarde radioaktiv verseuchten Wassers, das zur Kühlung der drei durch Kernschmelzen zerstörten Reaktoren notwendig war, ins Meer geleitet werden. Das Anti Atom Komitee kritisiert nicht nur die Vorgangsweise der japanischen Regierung, sondern auch, dass das radioaktive Wasser nicht immer wieder zur Kühlung verwendet wurde. 

17.11.2006

Freitag, 17. November 2006:
TEMELIN: Völkerrechtsklage gegen Tschechien

Die fünf Parlamentsparteien haben bei der Sondersitzung des Nationalrats am Freitag zu einem Konsens in Sachen Temelin gefunden. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und BZÖ fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag die Regierung auf, eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik einzuleiten, sollte das Land nicht nachweisen können, alle offenen Sicherheitsmaßnahmen erbracht zu haben. Grund ist die kürzlich erteilte endgültige Betriebsgenehmigung für das südböhmische Kernkraftwerk, die von den Angebordenten als Bruch des völkerrechtlich verbindlichen "Melker Protokolls" verurteilt wird.

Die Parlamentarier verlangen konkret, dass die Regierung Tschechien auffordert, mit der erfolgten Kollaudierung "umgehend den Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen" zu erbringen. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist die Regierung aufgefordert, "umgehend alle verfügbaren Rechtsschritte" für eine Völkerrechtsklage einzuleiten.
Beim Entschließungsantrag handelt es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung, die keine Aktivitäten der Regierung nach sich ziehen muss. Angesichts der Einstimmigkeit sind bei diesem Antrag aber durchaus entsprechende Schritte denkbar. (APA/Red.)

Quelle: www.presse.at vom 17.11.06

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