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Mittwoch, 13 Juni 2012
UVP Temelin – Atomgegner schalten Aarhus Konvention ein
Bei der zurzeit stattfindenden UVP zum Ausbau des AKW Temelin wird die Aarhus Konvention, die Rechte der Bürger sicherstellen soll, mehrfach gebrochen. Atomgegner aus ganz Österreich schalten jetzt die Aarhus Konvention ein und fordern Einhaltung internationaler Vereinbarungen.
„Sowohl Österreich als auch Tschechien haben die Aarhus Konvention unterzeichnet, nach der für jeden Bürger der gleiche Zugang zu Informationen, das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung und der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sichergestellt sein sollte. Beim diesem UVP – Verfahren zum Ausbau des AKW Temelin sind diese Rechte jedoch nicht gewährleistet“, betont Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee und ergänzt: „Über zehn österreichische Umweltorganisationen haben sich daher jetzt an die Aarhus Konvention gewandt, um diesen „Rechtsraub“ an der Bevölkerung aufzuzeigen.
Der österreichischen Bevölkerung wird ein offizieller Anhörungstermin in Österreich verweigert, sondern es findet nur ein offizieller Anhörungstermin am 22.6. in der Tschechischen Republik statt. Der Artikel 3 (9) der Aarhus – Konvention lautet jedoch, dass die Öffentlichkeit dabei nicht wegen Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt werden darf.
„Durch den offiziellen Anhörungstermin in Tschechien ist die österreichische Bevölkerung klar benachteiligt und daher wurde der österreichischen Bevölkerung suggeriert, bei der Werbeveranstaltung des Temelinbetreibers am 30. Mai in Wien handle es sich um einen offiziellen Anhörungstermin. Die Frist für Einwendungen gegen den Ausbau des AKW Temelin war in Österreich auf 30 Tage beschränkt, während die Bayern dafür 6 Wochen Zeit hatten. Ebenfalls eine klare Benachteiligung der österreichischen Bevölkerung“, so Manfred Doppler weiter.
„Da sowohl Tschechien als auch Österreich die Aarhuskonvention ratifiziert haben, ist unerheblich, ob das tschechische oder österreichische Umweltministerium für den Bruch der Aarhus Konvention verantwortlich ist. Wir fordern von Umweltminister Berlakovich, diese Farce an einer UVP einzustellen und dafür zu sorgen, dass die Bürger_innen nicht weiter ihrer Rechte beraubt werden“, so Manfred Doppler abschließend.
Rückfragehinweis und weitere Informationen: DI Manfred Doppler +43 664 45 05 015
Der österreichischen Bevölkerung wird ein offizieller Anhörungstermin in Österreich verweigert, sondern es findet nur ein offizieller Anhörungstermin am 22.6. in der Tschechischen Republik statt. Der Artikel 3 (9) der Aarhus – Konvention lautet jedoch, dass die Öffentlichkeit dabei nicht wegen Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt werden darf.
„Durch den offiziellen Anhörungstermin in Tschechien ist die österreichische Bevölkerung klar benachteiligt und daher wurde der österreichischen Bevölkerung suggeriert, bei der Werbeveranstaltung des Temelinbetreibers am 30. Mai in Wien handle es sich um einen offiziellen Anhörungstermin. Die Frist für Einwendungen gegen den Ausbau des AKW Temelin war in Österreich auf 30 Tage beschränkt, während die Bayern dafür 6 Wochen Zeit hatten. Ebenfalls eine klare Benachteiligung der österreichischen Bevölkerung“, so Manfred Doppler weiter.
„Da sowohl Tschechien als auch Österreich die Aarhuskonvention ratifiziert haben, ist unerheblich, ob das tschechische oder österreichische Umweltministerium für den Bruch der Aarhus Konvention verantwortlich ist. Wir fordern von Umweltminister Berlakovich, diese Farce an einer UVP einzustellen und dafür zu sorgen, dass die Bürger_innen nicht weiter ihrer Rechte beraubt werden“, so Manfred Doppler abschließend.
Rückfragehinweis und weitere Informationen: DI Manfred Doppler +43 664 45 05 015






