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AKW Laufzeitverlängerungen - Richtungsweisendes Urteil des EuGH
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, (EuGH), dass Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen ist richtungsweisend. Da sich Neubauten von AKWs ökonomisch nicht rechnen, wird zunehmend auf Laufzeitverlängerungen gesetzt. Das Anti Atom Komitee fordert die Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für die AKWs in Dukovany, Paks und Krsko!
„Dieses Urteil des EuGH, das von belgischen NGOs angestrengt wurde, kann ohne Übertreibung als maßgebend für einen gesamteuropäischen Ausstieg aus der Atomenergie bezeichnet werden“ so Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee in einer ersten Reaktion. An den beiden AKW Bauten in Flamanville (FR) und Olkiluoto (FIN), bei denen es bereits zu Überschreitungen der Baukosten in Milliardenhöhe gekommen ist und auch beim geplanten AKW Hinkley Point C in England zu erwarten ist. Mittlerweile ist auch den meisten Betreibern von AKWs klar, dass Neubauten ökonomisch völlig unsinnig sind. „Immer mehr Betreiber setzen daher auf Betriebsverlängerungen von Uralt- AKWs wie Dukovany (CZ), Paks (H) oder Krsko (SLO). Diese AKWs sind aber nur mit einem wesentlich erhöhten Risiko weiter zu betreiben. Daher bei Laufzeitverlängerungen von AKWs, die aus Sicherheitsgründen grundsätzlich abzulehnen sind, zumindest UVPs zwingend vorzuschreiben, ist daher mehr als zu begrüßen“, so Manfred Doppler weiter. „Wir fordern daher, dass Laufzeitverlängerungen, die bereits bewilligt wurden, umgehend zurückgenommen werden und einer UVP zu unterziehen sind. Bis zum Abschluss dieser UVP verfahren müssen diese AKWs im Sinne der Bevölkerung umgehend abgestellt werden. Hier ist auch die Übergangsregierung aufgefordert, konkrete Schritte zu setzen“, so Manfred Doppler abschließend.