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Presse Aussendungen

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Mittwoch, 21 Februar 2024

Es ist so weit: Wie erwartet hat der tschechische Präsident Pavel das Atommüll-Endlager-Gesetz unterschrieben. Damit kann unter anderem der Standort einer Deponie einzig von der Regierung festgelegt werden. Die betroffenen Gemeinden können zwar dazu Stellung beziehen, haben aber keine Handhabe dagegen gegen eine von der Regierung getroffene Entscheidung. 
„Trotz der prinzipiell hohen Zustimmung für Atomkraft bei unseren Nachbarn gibt es gleichermaßen Skepsis und Ablehnung gegenüber einem sogenannten Endlager“, weiß man beim Anti Atom Komitee. „Das hat nicht zuletzt auch damit zu tun, dass sich die tschechischen Gemeinden schlecht informiert und übergangen fühlten. Dem hat die Regierung jetzt eben noch die Krone aufgesetzt.“ 

Donnerstag, 01 Februar 2024

Wie am Mittwoch, 31. Jänner abends bekannt wurde, hat in Temelin wieder einmal der Pannenteufel zugeschlagen. – „Auch wenn das die erste außerplanmäßige Abschaltung seit 2019 gewesen sein sollte, wie seitens der Betreiber entschuldigend betont wird, sind ein paar Punkte dringend aufklärungsbedürftig“, so das Anti Atom Komitee. 

 

Freitag, 12 Januar 2024

Der Prozentanteil von Atomstrom an der gesamten Produktion ist in Frankreich, mit Stand 2022 knapp vor der Slowakei übrigens, der weltweit höchste. Und das Land hat kürzlich angekündigt, zu den bereits geplanten sechs AKWs weitere acht bauen zu wollen. Begründet wird das mit – wen wundert’s? – mit den Klimazielen, sowie mit einer energetischen Unabhängigkeit Frankreichs. „Allerdings ist der Großteil der bestehenden AKWs schon uralt und sollte besser heute als morgen abgeschaltet werden“, äußert man sich beim Anti Atom Komitee skeptisch zu dem Erreichen dieser Ziele. 

Aktuelles

Donnerstag, 12 Juli 2018

Klares Fehlurteil in Luxemburg – Wer von den 28 Richtern traf diese Entscheidung? Das Anti Atom Komitee fordert Offenlegung!


Das Urteil des Europäischen Gerichts zu Hinkley Point C ist eine klare Fehlentscheidung und rüttelt an den Grundfesten der EU. Das gemeinsame Interesse hat nach dem Brexit nur mehr Frankreich.  Das Anti Atom Komitee fordert eine Veröffentlichung der Richter und deren Meinung, die für dieses Urteil verantwortlich sind!
Schröpfung der britischen Steuerzahler garantiert!

Das Europäische Gericht hat heute in erster Instanz die Billigung der staatlichen Förderungen und garantierten Einspeisetarife durch die EU Kommission als nicht EU gesetzwidrig beurteilt und damit die Klage Österreichs abgewiesen. Mit diesem unglaublichen Urteil wurde aber auch eine 35 Jahre lange, garantierte Schröpfung der britischen Steuerzahler und wettbewerbsverzerrende Förderungen der Atomlobby für das bevorstehende ökonomische Desaster beim Bau des britischen AKW Hinkley Point C durch das Europäische Gericht abgesegnet.

 

Freier Wettbewerb nur dann wichtig, wenn er genehm ist!

„Während bei Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP versucht wird, uns den freien Wettbewerb und die Liberalisierung der Märkte schmackhaft zu machen, wird freie Wettbewerb mit dieser Entscheidung mit den Füßen getreten. Freier Markt offensichtlich nur dann, wenn er genehm ist“, stellt Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee fest.

 

 Unsummen sind sinnlos in die Atomenergie geflossen!

Die heutige Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union auf den Euratomvertrag aus dem Jahre 1957 zu beziehen zeigt, dass dieser Vertrag ein Relikt aus dem vergangenen Jahrtausend ist.

Wenn man bedenkt, dass die Atomenergie weltweit nur zu etwa 4 Prozent zur Energieversorgung beiträgt, wird sehr schnell klar, dass seit 60 Jahren sinnloserweise Unsummen in die Atomenergie geflossen sind.

 

Welches gemeinsame Interesse und wer hat geurteilt?

„Völlig unverständlich ist auch die Begründung der Richter, dass ein gemeinsames Interesse nicht alle Mitgliedstaaten betreffen müsse, wenn klar ist, dass dieses „gemeinsame“ Interesse nach dem Brexit mit Frankreich nur mehr EINEN Mitgliedstaat betrifft. Da muss die Frage erlaubt sein, wer von diesen 28 Richtern des Europäischen Gerichtes dieses Urteil gefällt hat und wer wie gestimmt, denn Entscheidungen auf dieser Ebene müssen nicht immer alle Richter treffen, das können nur einige wenige sein unter Umständen auch nur einer, das hängt im Wesentlichen von der „Wichtigkeit“ der Causa ab“, so Manfred Doppler weiter und er fordert abschließend: „ Die Bundesregierung muss jetzt selbstverständlich gegen dieses krasse Fehlurteil berufen und dafür sorgen, dass die Namen der Richter und deren Abstimmverhalten veröffentlicht werden!“

 

 

 

 


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